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Veröffentlichte Urteile und Beschlüsse

In der Rechtsprechungsdatenbank stehen die veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte in Baden-Württemberg grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch zur Verfügung. Sie können über den folgenden Link gezielt nach Entscheidungen des Finanzgerichtsgerichts Baden-Württemberg suchen.

 

Entscheidungen des Finanzgerichts
Baden-Württemberg
 

Veröffentlichungswürdige Entscheidungen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg veröffentlicht nicht alle Entscheidungen. Veröffentlicht werden grundsätzlich die Entscheidungen, die als veröffentlichungswürdig erachtet werden. Veröffentlichungswürdig sind in der Regel Entscheidungen, bei denen durch das Finanzgericht Baden-Württemberg die Revision bzw. die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz zugelassen oder eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht beschlossen worden ist. Veröffentlicht werden Entscheidungen auch, wenn Anfragen aus der Öffentlichkeit zu den entschiedenen Rechtsfragen vorliegen oder die Veröffentlichung beabsichtigt und Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist.   

Anonymisierte Veröffentlichung

Die Entscheidungen werden anonymisiert veröffentlicht, um das Steuergeheimnis zu wahren.

Dauer der Verfügbarkeit

Als veröffentlichungswürdig erachtete Entscheidungen sind nach Schreiben des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 26. März 2007 für die Arbeitsgerichtsbarkeit mindestens für 6 zurückliegende Jahre, für alle anderen Gerichte und Staatsanwaltschaften für mindestens 4 zurückliegende Jahre verfügbar.

Verwendungshinweise

Die nicht gewerbliche Nutzung ist zulässig.

Der kostenfreie Abruf der Entscheidungen zur eigenen Information - einschließlich der Nutzung zur individuellen Rechtsberatung, insbesondere durch Rechtsanwälte- ist zulässig. Nicht gestattet ist die Weiterverarbeitung zur darüber hinausgehenden gewerblichen Nutzung und die Nutzung, die nicht ausschließlich zur eigenen Information bestimmt ist. Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte - d.h. die Verwendung für den privaten Gebrauch- ist kostenfrei (§ 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung -JVKostO).

Die gewerbliche Nutzung erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Gerichte / Staatsanwaltschaften.

Abruf, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von wesentlichen Teilen der Datenbank ohne vorherige Zustimmung der Gerichte / Staatsanwaltschaften sind untersagt.

Hierunter fallen auch wiederholte und systematische Abrufe, Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Einzelentscheidungen zu dem Zwecke des Weiterverkaufs.

Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Interessenten einer gewerblichen Nutzung bitten wir, sich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.

Ohne vorherige Zustimmung und zurzeit kostenfrei ist der Einzelabruf von Entscheidungen, nicht aber deren Speicherung.

Zustimmungs- und kostenfrei sind derzeit das Lesen der Entscheidungen am Bildschirm -„Browsen“- und das Ausdrucken dieser Entscheidungen.

Zulässige Verlinkung bei Quellenangabe

Zulässig ist auch die Verlinkung auf diese Seite sowie die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank.

Diese zustimmungsfreie gewerbliche Nutzung der Datenbank steht aber unter der Bedingung, dass bei jeder Verwendung einer aus der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württembergs abgerufenen Entscheidung die Quellenangabe angefügt wurde. Diese ist erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de 

Bitte beachten Sie die besonderen Verwendungshinweise in dem Schreibens des Justizministeriums Baden-Württemberg (PDF)

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